Sachverständige werden ermutigt, ihre hohe Qualifikation auch als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzubringen
In verschiedenen Sachgebieten steht die hohe Qualifikation, die nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unter Beweis zu stellen haben, bereits heute außer Frage.
Die IHKs sind auf der Suche nach Experten, die bereit sind, ihre besondere Sachkunde und Erfahrung als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzubringen. In einigen Regionen Deutschlands herrsche inzwischen im Bereich der Informationswissenschaft ein eklatanter Mangel an hochqualifizierten Personen, die bereits seinen, sich dem Bestellungsverfahren zu unterziehen. Neben der fachlichen Qualifikation, die sowohl formal als auch inhaltlich durch eine Prüfungskommission geprüft wird, werden besondere Anforderungen an die persönliche Integrität gestellt. Vorteilhaft für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sei, dass sie mit einem gesetzlich besonders geschütztes Qualitätssigel auftreten dürfen und sie von Gerichten bevorzugt berücksichtigt werden.
Erfahrungen der ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen des Kirchheimer Kreis, die sich bereits einem Bestellungsverfahren unterzogen haben, belegen, dass die wiederholt vorgebrachten Forderungen nach einer höheren Transparenz des Verfahrens berechtigt sind. Indirekt wird dies auch von der IHK eingeräumt. So bestünde etwa die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission einzuwirken.
Die Öffentliche Bestelliung und Vereidigung und die Zertifizierung auf Basis der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sollten einandern nicht als Konkurrenten feindlich gegenüberstehen, sondern ihre Stärken im Sinne einer Qualitätssicherung im Sachverständigenwesen zusammenführen.
Wirksame Strategien gegen Verschlüsselungstrojaner
/in Allgemein /von Ricarda Jasmin SchliaSachverständige Experten unterstützen bei einem effizienten Informationssicherheitsmanagement
(Klingenberg, ) Seit einigen Monaten schwappen immer neue Wellen von Schadsoftware durchs Netz, die betroffene Nutzer schamlos erpressen. Daten werden verschlüsselt oder gelöscht. Computer werden solange unbrauchbar gemacht bis ein Lösegeld gezahlt wird. In den ersten Generationen der Schadsoftware waren noch Fehler versteckt, die eine Entschlüsselung der Daten auch ohne Zahlung der geforderten Summe ermöglichten. Mit jeder neuen Welle werden nicht nur die Verschlüsselungen „besser“ auch die Verteilungsmechanismen werden immer perfider. Klassische Virenscanner bleiben wirkungslos, wenn eine neue Variante durchs Netz gejagt wird.
Im Falle einer Infektion hilft meist nur noch, die Daten aus dem Backup wiederherzustellen. Sofern es ein Backup gibt… und sofern das Backup nicht selbst Opfer des Verschlüsselungsangriffes wurde….
Angesichts des zu erwartenden Schadens ist dringend geraten, die Sicherungsstrategien zu überprüfen. In der Praxis sind viele Backupkonzepte leider mangelhaft und gegebenenfalls wirkungslos, weil sie nicht dem Stand der Technik entsprechen:
Auch bei der Nutzung eines Computers im privaten Umfeld oder in einem kleinen Unternehmen in denen heute oft externe Festplatten als Sicherungsmedium zum Einsatz kommen, sollten einige wichtige Regeln nicht außer Acht gelassen werden:
Bei der Gestaltung, Umsetzung und Prüfung von Datensicherungen und Sicherungsstrategien helfen Ihnen die sachverständigen Experten vom Kirchheimer Kreis e.V. Viele der Sachverständigen sind darüberhinaus als VdS-anerkannte Berater für Cybersecurity in der Lage, Unternehmen bei der Einführung eines kosteneffizienten Informationssicherheitsmanagements zu unterstützen.
IHK zu Rostock wirbt um Bewerbung ISO 17024 zertifizierter IT Sachverständiger
/in Allgemein /von Ricarda Jasmin SchliaSachverständige werden ermutigt, ihre hohe Qualifikation auch als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzubringen
(Klingenberg, ) In verschiedenen Sachgebieten steht die hohe Qualifikation, die nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unter Beweis zu stellen haben, bereits heute außer Frage.
Die IHKs sind auf der Suche nach Experten, die bereit sind, ihre besondere Sachkunde und Erfahrung als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzubringen. In einigen Regionen Deutschlands herrsche inzwischen im Bereich der Informationswissenschaft ein eklatanter Mangel an hochqualifizierten Personen, die bereits seinen, sich dem Bestellungsverfahren zu unterziehen. Neben der fachlichen Qualifikation, die sowohl formal als auch inhaltlich durch eine Prüfungskommission geprüft wird, werden besondere Anforderungen an die persönliche Integrität gestellt. Vorteilhaft für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sei, dass sie mit einem gesetzlich besonders geschütztes Qualitätssigel auftreten dürfen und sie von Gerichten bevorzugt berücksichtigt werden.
Erfahrungen der ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen des Kirchheimer Kreis, die sich bereits einem Bestellungsverfahren unterzogen haben, belegen, dass die wiederholt vorgebrachten Forderungen nach einer höheren Transparenz des Verfahrens berechtigt sind. Indirekt wird dies auch von der IHK eingeräumt. So bestünde etwa die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission einzuwirken.
Die Öffentliche Bestelliung und Vereidigung und die Zertifizierung auf Basis der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sollten einandern nicht als Konkurrenten feindlich gegenüberstehen, sondern ihre Stärken im Sinne einer Qualitätssicherung im Sachverständigenwesen zusammenführen.
Kompetenz in Telemedizin
/in Allgemein /von Ricarda Jasmin SchliaWie gelingt ein sicherer Austausch medizinischer Daten?
Die zertifizierten IT-Sachverständigen des Kirchheimer Kreis e.V. widmeten sich daher auf einer Fortbildung im April dieser wichtigen Fragestellung. Als Referent wurde der ausgewiesene Experte Prof. Martin Staemmler vom Fachbereich Elektrotechnik und Informatik, Studiengang Medizininformatik und Biomedizintechnik der Fachhochschule Stralsund eingeladen.
Er referierte zum Thema „Kooperation zwischen medizinischen Einrichtungen:
Vorgaben, Konzepte und verfügbare Lösungen“ und stellte die Vorgaben durch das E-Health Gesetz sowie den aktuellen Zeitplan und Entwicklungsstand dar. Als praktische Beispiele kamen das „Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-SafeNet) und das mit Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ausgezeichnete Projekt „TKmed® – Telekooperation in der Medizin“ zur Sprache, das er verantwortlich mitbetreute.
In der lebhaften Diskussion wurde deutlich, wie sich insbesondere in Segment der Gesundheitsversorgung technische, gesellschaftliche und medizinische Fragestellungen miteinander verweben.