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Gebührenordnung Kirchheimer Kreis e.V.

Beiträge

  • Mitgliedsbeitrag monatlich 40,00 Euro
  • Personalisierter Verbandsstempel (einmalig) 80,00 Euro
  • Sachverständigen-Ausweis (einmalig) 50,00 Euro
  • Zertifizierungsprüfung 390,00 Euro

Wiederholungsprüfung

  • Wiederholungsprüfung schriftlich 150,00 Euro
  • Wiederholungsprüfung mündlich 100,00 Euro
  • Wiederholungsprüfung Gutachtenprüfung 100,00 Euro

Weitere Gebühren

  • Mahngebühren werden fällig, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden.

Zahlungsbedingungen

  • Der Antragsteller erhält eine Rechnung über die Gebühren, Beiträge und Kosten des Verfahrens.
  • Zahlungen sind ohne Abzug binnen 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Kirchheimer Kreise e.V. zu leisten.
  • Bei Verzug werden vom Kirchheimer Kreis Mahngebühren erhoben. Diese müssen in vollem Umfang beglichen werden.
  • Die Teilnahme an der Prüfung bedingt immer die vorherige Überweisung aller Rechnungsbeträge.
  • Die Bearbeitung erfolgt gemäß Eingang der entsprechenden Gebühren und der vollständigen Unterlagen des jeweiligen Verfahrensabschnitts.
  • Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich per Bankeinzug. Andere Zahlungsbedingungen müssen individuell ausgehandelt werden.

Geltungszeitraum

  • Aktuell gültige Gebührensätze und Mitgliedsbeiträge, Stand 01.01.2016.

Als Verein sind wir weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsfähig. Daher enthalten die Beiträge keine MwSt.