Ausbildungs- und Prüfungstätigkeit
Qualifizierte Sachverständigentätigkeit beginnt mit einer fundierten Ausbildung. Kompetente Mitglieder des Kirchheimer Kreis e.V. stehen Bildungsträgern als erfahrene Dozenten zur Verfügung. Sie greifen auf einen vom Verein erarbeiteten Bildungsplan zurück, der die Tätigkeit des Sachverständigen in thematisch abgegrenzten Modulen praxisnah und theoretisch fundiert vermittelt.
Prüfer des Kirchheimer Kreis e.V. stehen Schulungsanbietern als fachkundige und unabhängige Spezialisten zur Abnahme einer Abschlußprüfung zur Verfügung. Auf der Basis seiner Prüfungsordnung prüft der Verein in schriftlicher Prüfung das vermittelte Grundlagenwissen im Bereich Sachverständigenwesen, juristisches Basiswissen sowie die Fähigkeit, hochwertige Sachverständigengutachten zu erstellen.
Ihre besondere Fachkunde dokumentieren die Kandidaten durch ihre berufliche Praxis, eingereichte Gutachten und in einem Fachgespräch mit der Prüfungskommision.
Persönliche Betreuung
Die ersten Schritte in einem neuen beruflichen Abschnitt sind nicht einfach. Um seinen Mitgliedern dabei zu helfen im neuen Berufsfeld Fuß zu fassen, stellt der Kirchheimer Kreis neuen Mitgliedern für den Zeitraum von zwei Jahren auf Wunsch einen erfahrenen Mentor zur Seite, der bei Fragen rund um die Sachverständigentätigkeit mit Rat und Tat bei Seite steht.
Fachtagungen und Seminare
Der Kirchheimer Kreis e.V. führt für seine Mitglieder und ausgewählte Interessenten jährlich mindestens eine Fachtagung durch, auf der aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Sachverständigentätigkeit in Vorträgen oder Workshops vermittelt werden. Die Teilnahmegebühr für eine Fachtagung im Jahr ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Stempel und Logos
Als Sachverständige zertifizierte Mitglieder sind berechtigt, auf ihren Medien mit der Mitgliedschaft im Kirchheimer Kreis e.V. zu werben. Zu diesem Zweck stellt der Verein auf Anfrage entsprechende Logos zur Verfügung. Gegen Gebühr wird den Mitgliedern ein individualisierter Sachverständigenstempel bereitgestellt. Der Stempel bleibt Eigentum des Vereins und muss mit Beendigung der Mitgliedschaft zurückgegeben werden.