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Außerordentliches Mitglied

Zertifizierter Sachverständiger

Zu Unterstützung auf dem Weg zur EU-Zertifizierung wurde für Anwärter auf eine Zertifizierung der neue Mitgliedstatus vom Kirchheimer Kreis zertifizierter Sachverständiger eingeführt. Kriterium für die Aufnahme ist ein dem Prüfungsausschuß des Kirchheimer Kreises vorgelegter Nachweis über die besondere Sachkunde und die grundlegende Fähigkeit, formal und qualitativ überzeugende Sachverständigengutachten zu erstellen.

Von den Mitgliedern wird neben der erfolgreichen Prüfung ein regelmäßiges Engagement erwartet, das die Weiterqualifikation mit dem Ziel einer EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 im Auge behält.

Experte im Kirchheimer Kreis

Als weiteren neuen Mitgliedstatus wird der Experte im Kirchheimer Kreis angeboten, der nicht gutachterlich tätigen Experten, die an einer engen Zusammenarbeit mit dem Verein interessiert sind, die Möglichkeit zur Aufnahme bietet.

Außerordentliche Mitglieder können ohne Stimmrecht an allen öffentlichen Sitzungen des Kirchheimer Kreises teilnehmen. Sie sind zur Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen berechtigt und sind eingeladen sich vollumfänglich in die Arbeitsgruppen des Vereins einzubringen.

Mit der außerorderntlichen Mitgliedschaft ist das passive Wahlrecht für ein Vorstandsamt des Vereins verbunden.